Eine neue Anlage bis 10 kWp, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 in Betrieb geht, erhält 7,70 ct für jede eingespeiste kWh. Der Satz gilt für Teileinspeisung, also wenn Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen. Er bleibt 20 Jahre lang fest, dazu kommt der Rest des Jahres der Inbetriebnahme. Die Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur, ausgezahlt werden sie in Köln vom Netzbetreiber RheinNetz.
Für Inbetriebnahmen ab 2027 gibt es noch keine beschlossene Regel. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht eine deutlich kürzere Zahlung vor, ist im Oktober 2026 aber nicht beschlossen.
