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PV, Speicher und Wallbox

Photovoltaik steuerfrei: Umsatzsteuer und Einkommensteuer im Überblick

Wer eine Photovoltaikanlage in Köln kauft, zahlt auf Module, Speicher und Montage keine Umsatzsteuer. Der Satz liegt bei 0 % für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de

Für eine Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus fallen in der Regel weder Umsatzsteuer beim Kauf noch Einkommensteuer auf die Erträge an. Auf Lieferung und Montage einer Anlage bis 30 kWp auf oder an einem Wohngebäude gilt ein Steuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Was eine Anlage bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit an Vergütung einbringt, ist nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Wallbox, Wärmepumpe und Wartungsverträge tragen dagegen den Regelsatz von 19 %.

Für welche Posten gilt der Nullsteuersatz?

Begünstigt sind die Anlage selbst, der Speicher und alle Leistungen, die für den Bau nötig sind. Das Bundesfinanzministerium hat die einzelnen Posten im Schreiben vom 27.02.2023 und in einer Fragensammlung aufgelistet.

Posten Umsatzsteuer Grundlage
Module und Wechselrichter 0 % § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Speicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität, auch nachgerüstet 0 % BMF-Fragen und Antworten, Stand 23.06.2023
Montage, Kabel, Anschluss auf der Wechselstromseite 0 % § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG
Gerüst 0 % BMF-Schreiben 27.02.2023
Zählerschrank, wenn für die Anlage erforderlich 0 % BMF-Schreiben 27.02.2023
Zweirichtungszähler und Anmeldung im Marktstammdatenregister 0 % BMF-Schreiben 27.02.2023
Wallbox 19 % BMF-Schreiben 27.02.2023
Wärmepumpe 19 % BMF-Schreiben 27.02.2023
Wartungs- und Garantievertrag 19 % BMF-Fragen und Antworten

Die Tabelle gilt für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden. Steht auf einer Rechnung für Module, Speicher oder Montage ein Steuerbetrag, ist das ein Grund zur Rückfrage bei dem Betrieb, der die Anlage gebaut hat.

Was der Nullsteuersatz für den Preis bedeutet

Bei Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind Netto- und Endpreis gleich hoch. Ein Aufschlag für die Umsatzsteuer kommt auf Anlage, Speicher und Montage nicht mehr dazu.

Die Mittelwerte der Verbraucherzentrale NRW lassen sich deshalb direkt als Endpreis lesen. Eine Anlage mit 10 kWp kostet danach rund 14.100 €, mit einem Speicher von 10 kWh rund 18.200 €. Wer Angebote vergleicht, sollte trotzdem prüfen, ob in einer Zeile versehentlich Umsatzsteuer berechnet wurde, etwa beim Zählerschrank. Wie sich ein Angebot Zeile für Zeile prüfen lässt, steht in der Prüfliste für PV-Angebote.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Die Grenze von 30 kWp bei der Umsatzsteuer

Bis 30 kWp gilt die Voraussetzung für den Nullsteuersatz als erfüllt, ohne dass jemand nachweisen muss, wo die Anlage steht. Maßgeblich ist die Bruttoleistung, die im Marktstammdatenregister eingetragen ist.

Größere Anlagen können ebenfalls mit 0 % abgerechnet werden. Dann muss der Betrieb aber prüfen und festhalten, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen oder von Gebäuden für das Gemeinwohl installiert wird. Auf einer Gewerbehalle ohne Wohnung fällt der Regelsatz an.

Weil die Grenze am Eintrag im Register hängt, sollte die Leistung dort korrekt stehen. Der Eintrag ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme Pflicht und erfolgt auf den Namen des Betreibers. Den Ablauf erklärt der Ratgeber zum Anmelden einer Photovoltaikanlage in Köln.

Speicher: steuerfrei ab 5 kWh nutzbarer Kapazität

Ein Batteriespeicher ist umsatzsteuerfrei, wenn er Strom aus der Photovoltaikanlage speichert. Bei einer nutzbaren Kapazität ab 5 kWh nimmt das Finanzministerium das ohne weiteren Nachweis an.

Das gilt auch, wenn der Speicher Jahre nach der Anlage nachgerüstet wird. Ein Speicher mit 10 kWh kostet nach den Mittelwerten der Verbraucherzentrale NRW rund 4.100 €, und auf diesen Betrag kommt keine Umsatzsteuer. Wie die Nachrüstung technisch abläuft, steht auf der Seite zum Stromspeicher nachrüsten.

Wallbox, Wärmepumpe und Wartung: 19 %

Wallbox und Wärmepumpe zählen steuerlich nicht zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage, deshalb gilt für sie der Regelsatz. Das gilt auch, wenn sie im selben Auftrag wie die Anlage eingebaut werden.

Eine Wallbox kostet laut ADAC mit Installation 1.200 bis 3.500 €, und auf ihrer Rechnung steht der Satz von 19 %. Werden Anlage und Wallbox zusammen bestellt, sollte die Rechnung beide Teile getrennt ausweisen. Was beim Laden mit Solarstrom zu beachten ist, beschreibt die Seite zur Wallbox in Köln.

Für eine Wärmepumpe gilt dasselbe, auch wenn sie den Solarstrom vom eigenen Dach nutzt. Ihre Rechnung trägt den Regelsatz, die der Photovoltaikanlage nicht.

Auch Wartungs- und Garantieverträge tragen 19 %, ebenso eine reine Reparatur ohne Ersatzteile. Für eine einzelne Wartung nennt Finanztip rund 10 € je kW zuzüglich Anfahrt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Prüfung durch einen Fachbetrieb spätestens alle 5 Jahre.

Luftbild einer Gewerbehalle, deren Flachdach fast vollständig mit Solarmodulen belegt ist

Einkommensteuer: Erträge bis 30 kWp je Einheit steuerfrei

Erweiterung einer bestehenden Anlage

Wird eine bestehende Anlage um weitere Module erweitert, gilt für die neuen Module und ihre Montage ebenfalls der Nullsteuersatz. Bei der Einkommensteuer kommt es auf die Leistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit an.

Prüfen Sie deshalb vor einer Erweiterung, ob die Summe aus alter und neuer Anlage auf dem Gebäude bei höchstens 30 kWp je Einheit bleibt. Wie eine zweite Anlage mit eigenem Zähler angeschlossen wird und was mit der Vergütung der Altanlage geschieht, beschreibt die Seite zur Erweiterung einer PV-Anlage.

Was auf der Rechnung stehen sollte

Eine Rechnung für eine Photovoltaikanlage nennt die Leistung in kWp, die einzelnen Posten und den Steuersatz je Posten. Bei Anlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern steht für Anlage, Speicher und Montage ein Steuersatz von 0 % und ein Steuerbetrag von 0 €.

Sind Wallbox oder Wartung enthalten, stehen sie in eigenen Zeilen mit 19 %. Prüfen Sie außerdem, ob die kWp-Zahl auf der Rechnung mit der im Marktstammdatenregister übereinstimmt. Abweichungen fallen sonst erst auf, wenn jemand nachfragt.

Bei Anlagen über 7 kW kommt ein Smart Meter hinzu, den der Messstellenbetreiber einbaut und selbst abrechnet. Was er kostet und warum er Pflicht ist, steht im Ratgeber zum Smart Meter.

Denkmal in Köln: keine Steuerbescheinigung für Photovoltaik

Für Eigentümer von Baudenkmälern gibt es eine Besonderheit. Nach dem Merkblatt der Stadt Köln dürfen Photovoltaikanlagen derzeit nicht nach § 36 DSchG NRW steuerlich bescheinigt werden (Stand Merkblatt 11/2022).

Die Anlage auf einem Denkmal braucht trotzdem die Erlaubnis des Stadtkonservators, die kostenlos ist und bis zu 8 Wochen dauern kann. Umsatzsteuer und Einkommensteuer behandeln Anlagen auf Denkmälern wie jede andere Anlage. Welche Kriterien in Köln gelten, steht im Ratgeber zu Photovoltaik und Denkmalschutz.

Was wir bei Rechnung und Anmeldung übernehmen

Wir stellen die Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer für Anlage, Speicher und Montage aus und weisen Wallbox oder Wartung getrennt aus. Die Anlage melden wir beim Netzbetreiber an, in Köln bei RheinNetz, und den Eintrag ins Marktstammdatenregister erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.

Ein erster Termin bei Ihnen oder per Video kostet nichts, danach erhalten Sie ein Angebot mit allen Posten und Steuersätzen. Sie erreichen uns per Mail an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de. Über das Formular können Sie uns Ihre Stromabrechnung gleich mitschicken.

Häufige Fragen

Muss ich auf die Solaranlage noch Mehrwertsteuer zahlen?

Nein, wenn die Anlage bis 30 kWp groß ist und auf oder an einem Wohnhaus sitzt. Dann gilt für Module, Wechselrichter, Speicher, Montage und Gerüst der Steuersatz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG.

Gilt das mit den 0 % auch, wenn ich nur einen Speicher nachrüste?

Ja. Auch ein nachgerüsteter Speicher ist begünstigt, wenn er Strom aus der Photovoltaikanlage speichert. Ab 5 kWh nutzbarer Kapazität geht das Finanzministerium davon aus, dass er dafür bestimmt ist.

Warum steht bei der Wallbox auf einmal 19 % Mehrwertsteuer?

Steuerlich zählt die Wallbox nicht als Teil der Solaranlage. Das Finanzministerium zählt sie nicht zu den wesentlichen Komponenten, deshalb gilt für sie der Regelsatz von 19 %, auch wenn sie im selben Auftrag eingebaut wird.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht. Die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, insgesamt bis höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem.

Was ist, wenn meine Anlage größer als 30 kWp wird?

Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt die Voraussetzung für den Nullsteuersatz automatisch als erfüllt. Bei größeren Anlagen muss der Betrieb vor der Rechnung prüfen, ob die Anlage auf oder bei einem Wohngebäude steht.

Die Module sollen auf die Garage. Ist das auch steuerfrei?

Für die Einkommensteuer zählen nach § 3 Nr. 72 EStG auch Anlagen auf Nebengebäuden. Bei der Umsatzsteuer reicht es, wenn die Anlage in der Nähe der Wohnung installiert ist, wie es bei einer Garage am Haus der Fall ist.

Kostet die jährliche Wartung auch keine Mehrwertsteuer?

Doch, Wartungsverträge und Garantieverträge tragen 19 % Umsatzsteuer. Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Montage der Anlage, eine reine Reparatur ohne Teile ist nicht begünstigt.

Wir haben ein Zweifamilienhaus. Wie hoch ist dann die Grenze bei der Einkommensteuer?

Die Grenze von 30 kWp gilt je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bei zwei Wohnungen im Haus zählt sie also für jede Wohnung, solange insgesamt 100 kWp je Steuerpflichtigem nicht überschritten werden.

Gibt es die 0 % auch für eine Anlage auf meinem Firmendach?

Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden und Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen. Auf einer reinen Gewerbehalle ohne Wohnung fällt deshalb der Regelsatz von 19 % an.

Hat der Eintrag ins Marktstammdatenregister etwas mit der Steuer zu tun?

Ja, indirekt. Die Grenze von 30 kWp für den Nullsteuersatz bezieht sich auf die Leistung laut Marktstammdatenregister. Der Eintrag ist ohnehin binnen eines Monats nach Inbetriebnahme Pflicht.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
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