Satzungen in Köln und im Umland
Neben dem Denkmalschutz regeln örtliche Satzungen, wie Dächer in bestimmten Siedlungen aussehen dürfen. Die folgende Übersicht zeigt die Gebiete, in denen eine Satzung oder ein Denkmal das Dach ausdrücklich betrifft.
| Gebiet |
Regelung |
Was für Solaranlagen gilt |
| Zündorf, alter Ortskern |
Erhaltungssatzung vom 31.07.2006 |
Solaranlagen sind in die Dachfläche zu integrieren; Dachneigung 37° bis 50°, rote bis anthrazitfarbene Pfannen oder Schiefer |
| Heide-Siedlung, Dellbrück |
Gestaltungssatzung vom 11.02.2008 |
bei neuem Dach unglasierte Pfannen; Solaranlagen laut Begründung ausdrücklich möglich |
| Weiße Stadt, Buchforst |
Baudenkmal, Denkmalliste Nr. 8696 |
Flachdächer und Dachterrassen; jede Anlage braucht die Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW |
| Zons, Dormagen |
Denkmalbereichssatzung vom 22.01.2014, Gestaltungssatzung 1984 |
Solaranlagen ausdrücklich erlaubnispflichtig; Schutzgut ist die Geschlossenheit der Dachflächen |
| Brühl |
Schlösser Augustusburg und Falkenlust, UNESCO-Welterbe |
Regeln für Solaranlagen im Umfeld nicht veröffentlicht; Abstimmung mit der Stadt Brühl vorab |
Der alte Ortskern von Zündorf mit Fachwerkhäusern und dem Turmhof liegt im Bezirk Porz; was dort sonst für Solaranlagen gilt, steht auf der Seite Photovoltaik in Köln-Porz. Dem Wortlaut entspricht am ehesten eine Indach-Montage, bei der die Module anstelle der Pfannen in der Dachfläche liegen.
Heide-Siedlung und Weiße Stadt gehören beide zum Bezirk Mülheim, sind aber verschieden zu behandeln. Die Reihenhäuser der früheren belgischen Wohnsiedlung in Dellbrück haben Satteldächer, die Satzung lässt Module zu. Die Weiße Stadt ist ein Werk von Riphahn und Grod aus den Jahren 1929 bis 1932 und wurde 2006 in die Denkmalliste eingetragen. Für ihre Flachdächer gilt das Kölner Kriterium, dass die Anlage vom öffentlichen Raum nicht zu sehen sein soll; mehr dazu unter Photovoltaik in Köln-Mülheim.
In Zons verlangt die Denkmalbereichssatzung für jede Veränderung an Dächern eine Erlaubnis und nennt Solaranlagen ausdrücklich. Die ältere Gestaltungssatzung schreibt Satteldächer zwischen 35° und 50° mit dunklen Ziegeln oder Schiefer vor. Was sonst in Dormagen gilt, etwa beim Netzbetreiber, steht unter Photovoltaik in Dormagen.
In Brühl stehen die Schlösser Augustusburg und Falkenlust auf der Welterbeliste der UNESCO. Ob im Umfeld besondere Vorgaben für Dachanlagen gelten, ist nicht veröffentlicht. Bei Häusern in Sichtweite der Schlösser fragen wir deshalb vor der Planung bei der Stadt nach. Weitere Hinweise für Brühler Dächer finden Sie unter Photovoltaik in Brühl.
Auch in Bergisch Gladbach, Troisdorf und Leverkusen gibt es Denkmalbereiche und Werkssiedlungen mit einheitlichen Dächern. Die Einzelheiten stehen auf den jeweiligen Gebietsseiten.