Eine bestehende Solaranlage erweitern wir in Köln und im Umland um zusätzliche Module, auf derselben Dachfläche, auf der zweiten Dachseite oder auf Garage und Carport. Die alte Anlage behält dabei ihren Vergütungssatz bis zum Ende ihrer Laufzeit, und nur die neuen Module erhalten den Satz, der bei ihrer Inbetriebnahme gilt. Für Altanlagen, deren feste Vergütung ausgelaufen ist, zahlt der Netzbetreiber den Marktwert Solar, 2025 waren das 4,51 ct je kWh.
PV-Anlage erweitern in Köln: neue Module oder zweite Anlage
Wir erweitern bestehende Solaranlagen in Köln und im Umland, mit neuen Modulen oder als zweite Anlage. Altanlagen ohne feste Vergütung erhalten den Marktwert, 2025 waren das 4,51 ct je kWh.
oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.deDie Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.
Für wen sich eine Erweiterung eignet
Eine Erweiterung passt, wenn auf dem Dach noch Platz ist und der Stromverbrauch seit dem Bau der Anlage gestiegen ist. Häufig kommen dafür ein E-Auto, eine Wärmepumpe oder ein Homeoffice dazu.
Kleine Anlage auf einer Dachseite. Vor einigen Jahren wurden nur die Südseite oder ein Teil davon belegt, weil der Verbrauch damals geringer war. Die zweite Dachseite oder die Garage nehmen heute weitere Module auf.
Anlage kurz vor oder nach 20 Jahren. Die feste Vergütung endet, und die Anlage soll weiterlaufen. Hier geht es um die Frage, wie mehr vom eigenen Strom im Haus bleibt und ob neue Module die alten ergänzen.
Neuer Verbraucher mit hohem Bedarf. Eine Wärmepumpe oder eine Wallbox am Haus braucht viel Strom, und die vorhandene Anlage deckt nur einen kleinen Teil davon. Mehr Modulfläche erhöht den Anteil, der vom eigenen Dach kommt.
Erweitern oder zweite Anlage: die zwei Wege
Technisch gibt es zwei Wege, und welcher davon passt, hängt in erster Linie vom vorhandenen Wechselrichter ab. Hat er Leistungsreserve und freie Eingänge, lassen sich neue Module anschließen; sonst bekommt die Erweiterung einen eigenen Wechselrichter.
| Neue Module am vorhandenen Wechselrichter | Zweite Anlage mit eigenem Wechselrichter | |
|---|---|---|
| Passt, wenn | der Wechselrichter Reserve und einen freien Eingang hat | das Gerät ausgelastet ist oder die Module auf einer anderen Dachseite liegen |
| Module | im selben Strang möglichst gleiche Bauart und Leistung | frei wählbar |
| Vergütung | neue Module mit eigenem Inbetriebnahmedatum | eigene Inbetriebnahme, eigener Satz |
| Messung | Messkonzept mit dem Netzbetreiber | eigener Zähler oder Aufteilung nach Messkonzept |
In einem Strang bestimmt das schwächste Modul den Strom aller anderen. Neue Module mit anderer Leistung kommen deshalb in einen eigenen Strang oder an einen eigenen Wechselrichter.
Ist der alte Wechselrichter ohnehin am Ende seiner Garantie oder meldet er Fehler, bietet sich ein größeres Gerät als Ersatz an. Dann laufen alte und neue Module wieder über einen Wechselrichter, jeweils in eigenen Strängen.
Was mit der Vergütung der alten Anlage passiert
Die alte Anlage behält ihren Vergütungssatz unverändert, auch wenn daneben neue Module ans Netz gehen. Die Vergütung läuft 20 Jahre plus den Rest des Jahres, in dem die Anlage in Betrieb ging.
| Teil der Anlage | Vergütung je eingespeister kWh |
|---|---|
| Altanlage | Satz aus ihrem Inbetriebnahmejahr, bis zum Ende ihrer Laufzeit |
| Neue Module, Teileinspeisung bis 10 kWp | 7,70 ct bei Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026 |
| Neue Module, Anteil 10 bis 40 kWp | 6,66 ct bei Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026 |
| Altanlage nach Ende der Vergütung | Marktwert Solar, 2025: 4,51 ct |
Quellen: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung, abgerufen 12.10.2026; Verbraucherzentrale, Ü20-Anlage, Stand 10.08.2026.
Nach geltendem EEG sinken die Sätze für neue Anlagen alle sechs Monate um 1 %, zuletzt zum 01.08.2026. Für Inbetriebnahmen ab 2027 liegt ein Regierungsentwurf vor, der die feste Vergütung für Neuanlagen ersetzen würde; Stand Oktober 2026 ist er nicht beschlossen. Was sich daraus ergibt, verfolgen wir unter Einspeisevergütung aktuell.
Ü20: wenn die feste Vergütung endet
Nach 20 Jahren plus dem Rest des Inbetriebnahmejahres endet die feste Vergütung, die Anlage darf aber weiterlaufen. Für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber dann den Marktwert Solar, laut Verbraucherzentrale 4,51 ct je kWh für 2025.
Netzstrom kostet in der Kölner Grundversorgung der RheinEnergie 31,48 ct je kWh. Jede kWh, die eine Ü20-Anlage im Haus ersetzt, ist damit ein Vielfaches dessen wert, was sie im Netz bringt.
Anlagen aus der Anfangszeit des EEG speisen oft ihren gesamten Strom ein, weil die Vergütung damals über dem Strompreis lag. Für den Eigenverbrauch bauen wir den Anschluss auf Überschusseinspeisung um, sodass das Haus zuerst versorgt wird und nur der Rest ins Netz geht.
Danach gibt es zwei Wege, die sich auch kombinieren lassen: mehr Eigenverbrauch durch einen nachgerüsteten Batteriespeicher oder mehr Leistung durch neue Module. Vor jeder Entscheidung sehen wir uns die Altanlage bei einem Anlagencheck an, denn Kabel, Stecker und Unterkonstruktion haben dann 20 Jahre im Freien hinter sich.

Zähler, Smart Meter und 60-%-Grenze nach der Erweiterung
Wie alte und neue Module gemessen werden, legt ein Messkonzept fest, das wir vor der Montage mit dem Netzbetreiber abstimmen. Mit einem eigenen Zähler für den neuen Teil lässt sich die Einspeisung beider Teile getrennt abrechnen; ob das nötig ist, hängt am Netzbetreiber und an den Vergütungssätzen.
Liegt die Leistung nach der Erweiterung über 7 kW, schreibt § 29 MsbG ein Smart Meter mit Steuerbox vor. Die Kosten des Messsystems sind gesetzlich gedeckelt, brutto auf 130 € im Jahr für Anlagen über 7 bis 15 kW und auf 190 € im Jahr für über 15 bis 25 kW. Für die Steuerbox kommen höchstens 50 € im Jahr hinzu. Wie dabei alte und neue Leistung zusammengezählt werden, klären wir vor dem Angebot mit dem Messstellenbetreiber.
Der neue Teil gilt als Neuanlage nach dem Solarspitzengesetz. Unter 25 kW speist er bis zum Einbau von Smart Meter und Steuerbox höchstens 60 % seiner installierten Leistung ein, und bei negativen Börsenpreisen gibt es für diese Viertelstunden keine Vergütung. Die ausgefallene Zeit wird am Ende der Laufzeit zur Hälfte angehängt.

Was eine Erweiterung kostet
Für Erweiterungen gibt es keine eigene Preisstatistik. Als Anhaltspunkt dienen die Mittelwerte der kleinen Größenklassen, die die Verbraucherzentrale NRW aus 71 Angeboten ohne Speicher ermittelt hat.
| Größe der Anlage | Mittelwert je kWp |
|---|---|
| 4 bis 6 kWp | 2.090 € |
| über 6 bis 8 kWp | 1.820 € |
| über 8 bis 9 kWp | 1.520 € |
| über 9 bis 10 kWp | 1.410 € |
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Angebote 01/2025 bis 08/2026, Stand 28.08.2026. Auf Module, Wechselrichter und Montage an Wohngebäuden fallen 0 % Umsatzsteuer an.
Gerüst, Elektrik und Anmeldung fallen auch bei wenigen zusätzlichen Modulen an. Eine kleine Erweiterung liegt beim Preis je kWp deshalb eher im oberen Bereich der Tabelle, eine große eher im unteren.
Je kWp brauchen die Module 5 bis 7 m² Dachfläche. In Köln liefert eine Südseite mit 35° Neigung nach PVGIS 1.038 kWh je kWp im Jahr, eine Ostseite 829 und eine Westseite 808 kWh. Ost- und Westflächen bringen damit rund 20 % weniger, verteilen den Strom aber auf Morgen und Nachmittag; mehr dazu im Ratgeber zum Ertrag in Köln.
Was kostet es bei Ihnen?
Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.
Anmeldung der Erweiterung bei RheinNetz und im Register
Neue Module werden angemeldet wie eine neue Anlage, auch wenn die alte schon registriert ist. In Köln geht die Anmeldung über das Einspeiserportal der RheinNetz, frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor der Inbetriebnahme.
Bei Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber binnen 1 Monat einen Zeitplan für den Anschluss nennen. Liegt Ihr Haus in Pulheim, Hürth oder Kerpen, ist Westnetz zuständig; Rösrath gehört zu Regionetz, und in Brühl und Troisdorf betreiben die Stadtwerke das Netz.
Im Marktstammdatenregister wird die Erweiterung als eigene Einheit eingetragen, binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme. Fehlt der Eintrag, verlangt der Netzbetreiber 10 €/kW und Monat; deshalb gehen wir den Eintrag direkt nach der Montage mit Ihnen durch. Die einzelnen Schritte bei RheinNetz beschreibt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.
So läuft eine Erweiterung ab
Bei einer Erweiterung prüfen wir zuerst die alte Anlage und dann das Dach für die neuen Module. Die Schritte im Überblick:
- Sie melden sich per Mail oder über das Formular und schicken uns das Datenblatt oder ein Foto vom Typenschild des Wechselrichters.
- Im ersten Termin, bei Ihnen oder per Video und kostenlos, sehen wir uns Altanlage, Dachflächen und Zählerschrank an.
- Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Modulen, Wechselrichter, Gerüst, Messkonzept und Anmeldung als einzelnen Posten.
- Wir melden die Erweiterung beim Netzbetreiber an und stimmen das Messkonzept ab.
- Nach Montage und Anschluss tauscht oder ergänzt der Messstellenbetreiber den Zähler, falls das Messkonzept es vorsieht.
- Den Eintrag im Marktstammdatenregister erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.
Dachdecker, Statiker und Solarpflicht bei der Erweiterung
Ist die Dacheindeckung unter den geplanten Modulen schadhaft, kommt vor der Montage ein Dachdecker. Wir stimmen uns mit ihm ab, damit Gerüst und Termine zusammenpassen.
Wird dabei die Dachhaut vollständig erneuert und der Austausch nach dem 01.01.2026 begonnen, gilt in NRW die Solarpflicht für diese Dachfläche. Welche Mindestgröße dann vorgeschrieben ist, erklärt der Ratgeber zur Solarpflicht in NRW.
Neue Module auf einer Garage oder einem Carport mit Flachdach brauchen je nach Bauweise einen Nachweis, dass das Dach die Last trägt. Den stellt ein Statiker aus, wenn die Unterlagen zum Gebäude dazu nichts hergeben.
Wo wir Anlagen erweitern
Erweiterungen bauen wir in ganz Köln und in den Nachbarstädten. Im Bezirk Lindenthal sind laut Stadt Köln in Widdersdorf 90,2 % und in Lövenich 85,4 % der Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäuser. Rechtsrheinisch arbeiten wir unter anderem in Kalk und im Umland bis Rösrath.
Legen Sie für das erste Gespräch, wenn möglich, die letzte Abrechnung des Netzbetreibers mit dem Vergütungssatz bereit. Unterlagen nehmen wir gern per Mail an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de entgegen.
Häufige Fragen
Verliere ich meine alte Einspeisevergütung, wenn ich die Anlage erweitere?
Nein, die bestehenden Module behalten ihren Satz bis zum Ende ihrer Laufzeit. Nur für die neuen Module gilt der Satz, der zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme festgelegt ist.
Welchen Satz bekomme ich für die neuen Module?
Gehen sie zwischen dem 01.08. und dem 31.12.2026 in Betrieb, sind es bei Teileinspeisung 7,70 ct je kWh bis 10 kWp und 6,66 ct für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Der Satz gilt dann für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres.
Meine Anlage ist bald 20 Jahre alt. Was bekomme ich danach für den Strom?
Nach dem Ende der festen Vergütung zahlt der Netzbetreiber den Marktwert Solar, 2025 waren das 4,51 ct je kWh. Die Anlage darf weiterlaufen; lohnender ist meist, mehr von ihrem Strom im Haus zu verbrauchen.
Brauche ich nach der Erweiterung einen zweiten Zähler?
Das hängt vom Messkonzept ab, das wir mit dem Netzbetreiber abstimmen. Mit einem eigenen Zähler für den neuen Teil lässt sich die Einspeisung beider Teile sauber trennen; alternativ legt das Messkonzept eine rechnerische Aufteilung fest.
Reicht mein alter Wechselrichter für zusätzliche Module?
Manchmal, wenn er Leistungsreserve und einen freien Eingang hat. Liegen die neuen Module auf einer anderen Dachseite oder ist das Gerät schon ausgelastet, bekommt die Erweiterung einen eigenen Wechselrichter.
Muss die Erweiterung neu angemeldet werden?
Ja, beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach im Marktstammdatenregister als neue Einheit, binnen eines Monats. Die Anmeldung bei RheinNetz oder dem Netzbetreiber im Umland reichen wir für Sie ein.
Brauche ich nach der Erweiterung ein Smart Meter?
Pflicht wird es, wenn die Leistung über 7 kW liegt. Wie alte und neue Module dafür zusammengezählt werden, klären wir vor dem Angebot mit dem Messstellenbetreiber, damit die Kosten von Anfang an feststehen.
Auf unsere Westseite passen noch Module. Lohnt sich die?
Eine Westseite liefert in Köln nach PVGIS rund 808 kWh je kWp im Jahr, also rund 20 % weniger als Süden. Dafür kommt der Strom am Nachmittag und frühen Abend, wenn viele Haushalte mehr verbrauchen.
Fällt auf die Erweiterung Mehrwertsteuer an?
Auf Module, Wechselrichter und Montage an einem Wohnhaus fallen 0 % Umsatzsteuer an, genau wie beim Neubau einer Anlage. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Was ist sinnvoller, erweitern oder einen Speicher nachrüsten?
Erweitern bringt mehr Strom, ein Speicher mehr Eigenverbrauch. Bei einer kleinen Altanlage mit freier Dachfläche rechnen wir beides durch, und oft passt am Ende eine Kombination aus beidem.
Ihre Solaranlage für Köln
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