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Photovoltaik-Förderung in Köln: was 2026 noch gilt

Förderung für Photovoltaik und Speicher in Köln, geprüft im Oktober 2026. Das städtische Förderprogramm nimmt seit dem 28.09.2026 keine neuen Anträge mehr an.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de

Für neue Solaranlagen gibt es in Köln 2026 keinen städtischen Zuschuss mehr. Das Förderprogramm der Stadt ist ausgeschöpft und nimmt seit dem 28.09.2026 keine Anträge an; eine Fortsetzung ist nach Mitteilung der Stadt „derzeit nicht geplant“. Weiter gelten drei Vorteile, die ohne Förderantrag greifen oder als Kredit laufen: 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher bis 30 kWp, die Einkommensteuerfreiheit der Erträge und der KfW-Kredit 270.

Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Betriebe gibt es zusätzlich Geld von Land und Bund, und zwar für bestimmte Vorhaben wie Ladepunkte, Solarcarports oder neue Hauselektrik vor großen Anlagen.

Seit wann nimmt die Stadt keine Anträge mehr an?

Seit dem 28.09.2026 nimmt die Stadt Köln keine neuen Förderanträge für Solaranlagen und Speicher mehr an. Die Anträge, die bis zum 27.09.2026 eingegangen sind, binden das gesamte Budget 2026 von 8 Millionen Euro.

Betroffen sind beide städtischen Programme: „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ für Wohngebäude und das Schwesterprogramm „klimafreundliches Arbeiten“ für kleine und mittlere Unternehmen. Laut Pressemitteilung der Stadt ist eine Fortsetzung „aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht geplant“. Den aktuellen Stand veröffentlicht die Stadt auf ihrer Seite zum Förderprogramm.

Ob es 2027 ein neues Kölner Programm gibt, ist offen. Einen Ratsbeschluss dazu gibt es nicht, Stand Oktober 2026.

Was hat das Kölner Programm gezahlt?

Die Stadt zahlte 2026 feste Pauschalen je Größenklasse, keinen Betrag je kWp. Für einen Speicher gab es eine zweite Pauschale, wenn er zusammen mit einer netzgekoppelten Anlage gebaut wurde.

Fördergegenstand Größe Pauschale 2026
Solaranlage 2 bis 5 kWp 1.500 €
Solaranlage über 5 bis 9 kWp 2.000 €
Solaranlage über 9 bis 14 kWp 2.300 €
Solaranlage über 14 kWp 2.500 €
Speicher 3 bis 7 kWh 500 €
Speicher über 7 bis 11 kWh 1.000 €
Speicher über 11 kWh 1.300 €

Quelle der Tabelle ist die Förderrichtlinie der Stadt Köln in der Fassung vom 02.10.2025. Je Gebäude und Jahr gab es höchstens 10.000 €, und die Förderung durfte 60 % der Kosten nicht übersteigen.

Ein Einfamilienhaus mit 10 kWp und einem 10-kWh-Speicher hätte damit 2.300 € für die Anlage und 1.000 € für den Speicher bekommen. Gemessen an rund 18.200 € nach den Mittelwerten der Verbraucherzentrale NRW deckte die Förderung damit knapp ein Fünftel; wie sich der Preis zusammensetzt, steht bei den Kosten einer Solaranlage.

Welche Bedingungen galten?

Die wichtigste Bedingung war die Reihenfolge, denn der Antrag musste gestellt sein, bevor der Auftrag an den Solarbetrieb ging. Wer vorher unterschrieben hatte, bekam keine Förderung mehr.

Gefördert wurden nur Bestandsgebäude, deren Fertigstellung mindestens 5 Jahre zurücklag; Neubauten waren ausgeschlossen. Miete und Leasing waren ebenfalls nicht förderfähig, die Anlage musste gekauft werden. Wer zwischen beiden Wegen abwägt, findet den Vergleich unter Solaranlage mieten oder kaufen.

Antragsberechtigt waren Eigentümer, Eigentümergemeinschaften mit Beschluss der Versammlung und auch Mieter, wenn der Eigentümer schriftlich zugestimmt hatte. Bei Baudenkmälern setzte die Förderung eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde voraus. Diese Erlaubnis brauchen Sie unabhängig von jeder Förderung, Einzelheiten stehen unter Photovoltaik und Denkmalschutz.

Wer bis zum 27.09.2026 einen Antrag gestellt hat, richtet sich nach seinem Bescheid. Dort stehen der bewilligte Betrag und die Frist, bis zu der die Schlussrechnung bei der Stadt sein muss.

Batteriespeicher und Wechselrichter an der Wand eines aufgeräumten Kellerraums

Was das Programm in Köln bewirkt hat

Seit dem 01.04.2022 sind bei der Stadt über 16.000 Anträge eingegangen, über 10.300 Vorhaben wurden umgesetzt. Ausgezahlt hat die Stadt in dieser Zeit über 26,5 Millionen Euro.

Im Marktstammdatenregister sind für Köln 24.504 Solaranlagen mit zusammen 277 MW eingetragen, Stand Oktober 2026. In den Jahren 2023 bis 2025 kamen jedes Jahr zwischen 4.477 und 4.956 neue Anlagen dazu.

Warum Sie noch 250 € je kWp lesen

Auf einer älteren Seite der Stadt Köln steht noch ein Fördersatz von 250 € je kWp. Diese Angabe gehört zu einem früheren Programm und ist überholt.

Im Programm 2026 gab es Pauschalen nach Größenklasse, wie in der Tabelle oben. Wer heute mit 250 € je kWp rechnet, setzt einen Zuschuss an, den es 2026 in dieser Form nicht gab. Seit dem 28.09.2026 nimmt die Stadt außerdem keine neuen Anträge mehr an.

Was 2026 ohne städtischen Zuschuss bleibt

Drei Regeln gelten unabhängig vom Kölner Programm und ohne Antrag bei der Stadt. Zwei davon sind Steuerregeln, die dritte ist ein Kredit.

0 % Umsatzsteuer. Für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden fällt auf Module, Wechselrichter, Speicher, Montage, Gerüst und einen nötigen neuen Zählerschrank keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Ein Speicher zählt dazu, wenn er mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität hat, auch als Nachrüstung. Wallbox, Wärmepumpe und Wartungsverträge tragen weiter 19 %.

Einkommensteuerfrei. Erlöse aus der Einspeisung sind bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei, insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG). Was das für Ihre Steuererklärung heißt, steht unter Photovoltaik steuerfrei.

KfW-Kredit 270. Die KfW finanziert Anlage und Speicher bis zu 100 % der Kosten, auch einen nachgerüsteten Speicher. Der effektive Zins für Aufdachanlagen beginnt bei 4,45 % für 5 Jahre Laufzeit, die Konditionen gelten ab 09.10.2026 und hängen von Bonität und Sicherheiten ab. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Bank; die Bedingungen nennt die KfW.

Förderung für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Betriebe

Land und Bund fördern 2026 einzelne Bausteine, die vor allem Mehrparteienhäuser und Gewerbe betreffen. Zuständig sind das Landesprogramm progres.nrw und ein Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur.

Programm Was gefördert wird Höhe
progres.nrw Emissionsarme Mobilität Ladepunkte an Mietgebäuden ab 2 Wohneinheiten und in WEG bis 40 %, höchstens 1.500 € je Ladepunkt
progres.nrw Klimaschutztechnik Hauselektrik vor einer neuen Anlage über 30 kWp im Mehrparteienhaus bis 45 %, höchstens 20.000 €
progres.nrw Klimaschutztechnik Solarcarport an Nichtwohngebäuden mit über 10 Stellplätzen bis 500 €/kWp, höchstens 50.000 €
Bundesprogramm Ladeinfrastruktur Stellplätze in Häusern ab 3 Wohneinheiten und WEG 1.300 € ohne, 1.500 € mit Ladepunkt, 2.000 € bidirektional

Die Richtlinie Klimaschutztechnik vom 20.08.2026 gilt ab 02.09.2026 bis 30.06.2027, der Teil zur Mobilität in der Fassung vom 18.08.2026. Anträge im Bundesprogramm sind bis zum 10.11.2026 möglich. Wie Anlage, Mieterstrom und Ladepunkte im Mehrfamilienhaus zusammenpassen, steht unter Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus.

Wie Sie ohne städtischen Zuschuss planen

Häufige Fragen

Gibt es von der Stadt Köln noch einen Zuschuss für die Solaranlage?

Für 2026 nicht mehr. Die Stadt nimmt seit dem 28.09.2026 keine Anträge mehr an, weil das Budget von 8 Millionen Euro durch die bis dahin gestellten Anträge vollständig gebunden ist.

Wird das Programm nächstes Jahr fortgesetzt?

Die Stadt schreibt in ihrer Mitteilung vom 28.09.2026, eine Fortsetzung sei wegen der Haushaltslage derzeit nicht geplant. Einen Beschluss für ein neues Programm gibt es nicht, Stand Oktober 2026.

Ich habe vor dem Stopp einen Antrag gestellt. Bekomme ich das Geld noch?

Anträge, die bis zum 27.09.2026 eingegangen sind, sind aus dem Budget 2026 gedeckt. Was gezahlt wird und bis wann Sie die Rechnung einreichen müssen, steht in Ihrem Bescheid der Stadt.

Wie viel hat die Stadt pro kWp gezahlt?

Im Programm 2026 gab es keinen Betrag je kWp, sondern feste Pauschalen von 1.500 bis 2.500 € je nach Anlagengröße. Die Angabe von 250 € je kWp stammt aus einem früheren Programm und ist überholt.

Gibt es vom Land NRW etwas für Solaranlagen?

Das Landesprogramm progres.nrw fördert im Wohnbereich Ladepunkte an Mietgebäuden und in Eigentümergemeinschaften sowie die Hauselektrik vor großen Anlagen über 30 kWp. Für Betriebe kommen Solarcarports auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden dazu.

Was bringt mir die KfW bei einer Solaranlage?

Die KfW gibt mit dem Programm 270 einen Kredit für Anlage und Speicher, der bis zu 100 % der Kosten abdeckt. Der effektive Zins beginnt bei 4,45 % (Konditionen ab 09.10.2026), den Antrag stellen Sie bei Ihrer Bank.

Gilt die Befreiung von der Mehrwertsteuer auch für den Speicher?

Ja, der Nullsteuersatz gilt auch für Speicher, wenn sie mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität haben. Das gilt ebenso für einen Speicher, der zu einer bestehenden Anlage nachgerüstet wird.

Muss ich die Einnahmen aus der Einspeisung versteuern?

Bei Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind die Einnahmen einkommensteuerfrei, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG).

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft und wollen Ladepunkte in die Tiefgarage. Gibt es dafür Geld?

Das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser zahlt 1.300 € je Stellplatz ohne Ladepunkt, 1.500 € mit Ladepunkt und 2.000 € bei bidirektionalem Laden. Anträge sind bis zum 10.11.2026 möglich; daneben fördert progres.nrw Ladepunkte mit bis zu 1.500 € je Ladepunkt.

Hat die Stadt auch gemietete Solaranlagen gefördert?

Nein, Miete und Leasing waren von der Kölner Förderung ausgeschlossen. Gefördert wurden nur gekaufte Anlagen auf Gebäuden, die mindestens 5 Jahre alt waren, und der Antrag musste vor dem Auftrag gestellt sein.

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