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Geöffneter Zählerschrank mit Sicherungen, eine Hand mit Schraubendreher
PV, Speicher und Wallbox

Photovoltaik anmelden in Köln: RheinNetz, Register und Zähler

So melden Sie eine Photovoltaikanlage in Köln beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an. Bei RheinNetz läuft das in 5 Schritten über das Einspeiserportal.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de

Eine neue PV-Anlage in Köln wird zweimal angemeldet: vorher beim Netzbetreiber RheinNetz und nach dem Start im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Bei RheinNetz läuft die Anmeldung für Anlagen unter 30 kW in 5 Schritten über das Einspeiserportal. Für den Eintrag ins Register haben Sie 1 Monat nach der Inbetriebnahme Zeit.

Beide Anmeldungen hängen zusammen, denn ohne Zählerprozess bei RheinNetz gibt es keine Inbetriebnahme, und ohne Inbetriebnahme keinen Registereintrag. Wir stoßen die Schritte deshalb in dieser Reihenfolge an, damit zwischen Montage und erstem eingespeisten Strom keine Zeit verloren geht.

Wer ist in Köln der Netzbetreiber?

Im ganzen Kölner Stadtgebiet betreibt RheinNetz das Stromnetz. Bis Ende 2024 hieß sie Rheinische NETZGesellschaft, deshalb steht auf älteren Unterlagen noch dieser Name oder das Kürzel RNG.

RheinNetz ist eine 100 % Tochter der RheinEnergie. Die beiden Firmen haben aber verschiedene Aufgaben. RheinEnergie ist in Köln Grundversorger und verkauft Strom, RheinNetz betreibt die Leitungen, prüft den Netzanschluss und zahlt die Einspeisevergütung aus. Die Anmeldung Ihrer Anlage geht deshalb immer an RheinNetz, auch wenn Sie Ihren Strom von einem anderen Anbieter beziehen.

Kölner Stadtteile mit einem anderen Netzbetreiber sind nicht bekannt. Das gilt rechts- wie linksrheinisch, von Worringen bis Porz.

Die 5 Schritte im RheinNetz-Einspeiserportal

Für PV-Anlagen unter 30 kW führt RheinNetz die Anmeldung als festen Ablauf in fünf Stufen. Die Stufen bauen aufeinander auf, die Abschlussprüfung folgt also erst nach dem Zählerprozess.

Schritt Was passiert Wer es erledigt
1. Anmeldung der Anlage Leistung der Module, Wechselrichter, Speicher, Standort und Betreiber werden eingetragen wir, mit Ihren Daten
2. Anschlusszusage RheinNetz prüft, ob das Netz am Hausanschluss die Einspeisung aufnimmt RheinNetz
3. Zählerprozess Inbetriebsetzungsantrag, einpoliger Stromlaufplan, bei Speichern gegebenenfalls die Vereinbarung nach § 14a wir
4. Abschlussprüfung RheinNetz gleicht die Unterlagen mit der gebauten Anlage ab RheinNetz
5. Abrechnungsmeldung Bankverbindung und Angaben für die Einspeisevergütung werden hinterlegt Sie, mit unserer Hilfe

Die meiste Arbeit steckt in Schritt 3. Der einpolige Stromlaufplan zeigt, wie Module, Wechselrichter, Speicher und Zähler verschaltet sind, und muss zur tatsächlichen Montage passen. Weicht die Anlage später ab, etwa weil ein anderer Wechselrichter geliefert wurde, reichen wir den Plan neu ein.

Die Einzelheiten zum Portal stehen bei RheinNetz unter Erzeugungsanlage. Für Anlagen ab 30 kW gilt ein eigenes Verfahren mit Anschlussanfrage, das wir bei Gewerbedächern gesondert einplanen.

Welche Fristen gelten für die Anmeldung?

Drei Fristen bestimmen den Zeitplan, zwei davon aus dem Gesetz und eine von RheinNetz. Die Tabelle zeigt, wann welche Frist läuft.

Frist Dauer Grundlage
Anmeldung bei RheinNetz frühestens 6 Monate, spätestens 6 Wochen vor der Inbetriebnahme Vorgabe RheinNetz
Zeitplan des Netzbetreibers bei Anlagen bis 30 kW binnen 1 Monat nach vollständigem Antrag § 8 Abs. 1 und 5 EEG
Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme § 5 Abs. 5 MaStRV

Die Frist aus § 8 EEG schützt Sie vor langem Warten. Nennt der Netzbetreiber bei einer Anlage bis 30 kW binnen 1 Monat keinen Zeitplan, darf die Anlage angeschlossen werden. Wir warten in der Regel trotzdem die Anschlusszusage ab, weil sie den Zählertausch auslöst.

Für die Planung heißt das, die Anmeldung bei RheinNetz gleich nach der Auftragserteilung zu stellen. Steht das Gerüst, sollte die Anschlusszusage schon vorliegen.

Marktstammdatenregister: Eintrag binnen eines Monats

Jede Stromerzeugungsanlage in Deutschland gehört ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, auch die kleine auf dem Reihenhaus. Der Eintrag ist kostenlos und läuft online über marktstammdatenregister.de.

Eingetragen wird auf den Namen des Betreibers, also auf Sie als Eigentümer der Anlage. Zuerst legen Sie ein Benutzerkonto an, dann sich selbst als Anlagenbetreiber und danach die Anlage. Module, Wechselrichter und Speicher am selben Standort werden zusammen als eine Solareinheit erfasst; ein Speicher bekommt zusätzlich einen eigenen Eintrag.

Die technischen Angaben dafür bekommen Sie von uns: Modulleistung in kWp, Wechselrichterleistung, Inbetriebnahmedatum, Speicherkapazität. Am einfachsten ist der Eintrag am Tag der Inbetriebnahme, solange alle Daten vorliegen. Auf Wunsch gehen wir das Formular dann mit Ihnen gemeinsam durch.

Was passiert, wenn der Eintrag fehlt?

Fehlt der Eintrag, verlangt der Netzbetreiber nach § 52 EEG eine Zahlung von 10 € je kW Anlagenleistung und Monat. Holen Sie die Registrierung nach, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € je kW.

Neubaugebiet mit Einfamilienhäusern, auf mehreren Satteldächern Solarmodule

Zählertausch und Smart Meter nach der Anmeldung

Nach der Anschlusszusage tauscht der Messstellenbetreiber den alten Zähler gegen einen Zweirichtungszähler. Der misst getrennt, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Sie einspeisen.

Ab einer Anlagenleistung über 7 kW ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox Pflicht (§ 29 MsbG). Für Anlagen über 7 bis 15 kW ist der Preis des Messsystems auf 130 € im Jahr gedeckelt, die Steuerbox kostet höchstens 50 € zusätzlich. Solange es nicht eingebaut ist, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz abgeben. Was das im Alltag bedeutet, erklärt unser Ratgeber zu Smart Meter und der 60-%-Grenze.

Den Termin für den Zählertausch vereinbart der Messstellenbetreiber direkt mit Ihnen. Bis dahin bleibt die Anlage ausgeschaltet, auch wenn sie fertig montiert ist.

Netzbetreiber im Kölner Umland

Außerhalb der Stadtgrenze ist nicht überall RheinNetz zuständig. In Leverkusen, Bergisch Gladbach und Dormagen betreibt RheinNetz die Netze der örtlichen Versorger, in den anderen Umlandstädten sind andere Netzbetreiber zuständig.

Ort Netzbetreiber Anmeldung über
Leverkusen RheinNetz, Netz der Energieversorgung Leverkusen (EVL) Anmeldeportal der EVL
Bergisch Gladbach RheinNetz, Netz der BELKAW RheinNetz-Serviceportal
Dormagen RheinNetz, Netz der evd energieversorgung dormagen Netzanschlussportal der evd
Rösrath Regionetz Einspeiserportal der Regionetz
Pulheim, Hürth, Kerpen Westnetz Westnetz
Brühl Stadtwerke Brühl Einspeiserportal der Stadtwerke
Troisdorf Stadtwerke Troisdorf Netzportal der Stadtwerke

In Leverkusen tragen die Formulare der EVL den Namen RheinNetz, in Bergisch Gladbach ist die BELKAW Eigentümerin des Netzes. Für Dormagen gilt eine Ausnahme im Chempark, wo NETCUR ein eigenes Netz betreibt.

Wer in Rösrath baut, meldet bei der Regionetz aus Aachen an, die das Netz für die StadtWerke Rösrath bewirtschaftet. Westnetz ist zuständig in Pulheim, Hürth und Kerpen, wobei einzelne Industrieflächen wie der Chemiepark Knapsack eigene Netze haben. Eigene Stadtwerke als Netzbetreiber haben Brühl und Troisdorf.

Die Fristen aus dem EEG und der Marktstammdatenregisterverordnung gelten überall gleich. Wie die Portale aufgebaut sind und welche Unterlagen sie verlangen, unterscheidet sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.

Was nach der Anmeldung kommt

Sind Zähler getauscht und Abrechnungsmeldung hinterlegt, zahlt der Netzbetreiber die Einspeisevergütung. Für Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung und Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sind das 7,70 ct je kWh, festgeschrieben für 20 Jahre plus den Rest des Startjahres. Die Sätze für größere Anlagen stehen bei der aktuellen Einspeisevergütung.

Steuerlich ist bei den meisten Kölner Hausdächern wenig zu tun. Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden kaufen Sie mit 0 % Umsatzsteuer, und der Ertrag ist bis 30 kWp je Wohneinheit von der Einkommensteuer befreit. Wann die Befreiung greift und wo ihre Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Photovoltaik steuerfrei.

Für Steckersolargeräte gelten einfachere Regeln, dort entfällt die Meldung an RheinNetz ganz. Was beim Steckergerät auf Balkon oder Garage zu beachten ist, lesen Sie unter Balkonkraftwerk in Köln.

Anmeldung mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe

Kommt ein Speicher dazu, wird er im selben Antrag bei RheinNetz angemeldet. Im Zählerprozess kann dann eine Vereinbarung nach § 14a EnWG nötig werden, weil der Speicher auch Strom aus dem Netz beziehen kann.

Auch eine Wallbox oder Wärmepumpe meldet der Elektriker beim Netzbetreiber an, und beide zählen als steuerbare Verbraucher nach § 14a. Damit wird ebenfalls ein intelligentes Messsystem Pflicht, unabhängig von der Größe der PV-Anlage. RheinNetz senkt dafür im Gegenzug das Netzentgelt, bei Modul 1 um 113,74 € brutto im Jahr.

Wer Anlage, Speicher und Wallbox in einem Zug plant, braucht deshalb nur einen Zählerprozess. Steht das Haus unter Denkmalschutz, kommt vor der Montage die Erlaubnis des Stadtkonservators dazu, wie im Ratgeber Photovoltaik und Denkmalschutz beschrieben.

Was wir bei der Anmeldung für Sie übernehmen

Die Anmeldung bei RheinNetz und den Netzbetreibern im Umland gehört bei uns zum Auftrag. Wir füllen das Portal aus, erstellen den Stromlaufplan, reichen den Inbetriebsetzungsantrag ein und stimmen uns mit dem Messstellenbetreiber ab. Beim Marktstammdatenregister bereiten wir alle Angaben vor, eingetragen wird auf Ihren Namen.

Wenn Sie wissen möchten, wie der Zeitplan für Ihr Dach aussieht, schreiben Sie uns über das Formular. Sie erreichen uns per Mail an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de, der erste Termin ist kostenlos.

Häufige Fragen

Wer meldet die Anlage bei RheinNetz an, Sie oder ich?

Das übernehmen wir als Betrieb, der die Anlage baut. Wir stellen die Anmeldung im Einspeiserportal, reichen Stromlaufplan und Inbetriebsetzungsantrag ein und stimmen den Zählertausch ab. Sie unterschreiben, wo die Unterschrift des Anlagenbetreibers verlangt wird.

Muss ich mich selbst im Marktstammdatenregister eintragen?

Der Eintrag läuft auf Ihren Namen, weil Sie die Anlage betreiben. Wir geben Ihnen alle technischen Daten vor und gehen das Formular auf Wunsch mit Ihnen durch. Die Frist ist 1 Monat nach der Inbetriebnahme.

Was passiert, wenn ich die Frist beim Marktstammdatenregister verpasse?

Dann muss der Netzbetreiber nach § 52 EEG für jeden Monat ohne Eintrag 10 € je kW Anlagenleistung verlangen. Sobald Sie den Eintrag nachholen, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € je kW.

Wie früh muss die Anlage bei RheinNetz angemeldet sein?

RheinNetz nennt für die Anmeldung einen Zeitraum von frühestens 6 Monaten bis spätestens 6 Wochen vor der Inbetriebnahme. Wir stellen den Antrag deshalb, sobald Sie das Angebot angenommen haben.

Ist RheinEnergie nicht mein Netzbetreiber?

Nein. RheinEnergie ist in Köln der Grundversorger, liefert also Strom an Haushalte ohne eigenen Vertrag. Das Stromnetz betreibt RheinNetz, eine Tochter der RheinEnergie, und dorthin geht die Anmeldung.

Ich wohne in Pulheim. Ist da auch RheinNetz zuständig?

In Pulheim, Hürth und Kerpen ist Westnetz der Netzbetreiber. Die Anmeldung geht dort an Westnetz, das Marktstammdatenregister bleibt gleich.

Bekomme ich einen neuen Stromzähler?

Ja. Der Messstellenbetreiber ersetzt den alten Zähler durch einen Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Bei Anlagen über 7 kW ist es ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox.

Darf ich die Anlage einschalten, bevor RheinNetz geantwortet hat?

Bei Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber binnen 1 Monat nach dem vollständigen Antrag einen Zeitplan nennen. Tut er das nicht, darf nach § 8 EEG angeschlossen werden. In der Praxis warten wir die Anschlusszusage ab.

Muss ich die Anlage auch beim Finanzamt anmelden?

Anlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern sind von der Einkommensteuer befreit und werden mit 0 % Umsatzsteuer gekauft. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, steht auf unserer Seite zur steuerfreien Photovoltaik.

Muss ich ein Balkonkraftwerk auch bei RheinNetz anmelden?

Nein, für Steckersolargeräte bis 800 VA verlangt RheinNetz keine eigene Meldung. Der Eintrag im Marktstammdatenregister bleibt aber Pflicht, und zwar binnen 1 Monat nach dem ersten Einstecken.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
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