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Hand hebt einen roten Dachziegel an, darunter ein Dachhaken für die Modulmontage
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Solarpflicht NRW: Neubau, Dacherneuerung und Parkplätze

Die Solarpflicht in NRW gilt auch für Dacherneuerungen, die nach dem 01.01.2026 beginnen. Beim Einfamilienhaus reichen 3 kWp oder 30 % der Nettodachfläche.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de

In Nordrhein-Westfalen gilt eine Solarpflicht für Neubauten und für bestehende Gebäude, deren Dachhaut vollständig erneuert wird. Für den Bestand greift sie bei Dacherneuerungen, die nach dem 01.01.2026 beginnen. Grundlage sind § 42a der Landesbauordnung (BauO NRW) und die Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW). Bei einem Haus mit bis zu zwei Wohnungen genügt eine Anlage mit 3 kWp oder eine Modulfläche auf 30 % der Nettodachfläche.

Ab wann gilt die Solarpflicht in NRW?

Die Pflicht ist in drei Stufen eingeführt worden, zuerst für neue Nichtwohngebäude, dann für neue Wohngebäude und zuletzt für Dacherneuerungen im Bestand. Maßgeblich ist beim Neubau das Datum des Bauantrags, bei der Dacherneuerung der Beginn der Arbeiten.

Fall Pflicht, wenn Grundlage
Neubau Nichtwohngebäude Bauantrag nach dem 01.01.2024 § 42a BauO NRW, § 1 Abs. 2 SAN-VO
Neubau Wohngebäude Bauantrag nach dem 01.01.2025 ebd.
vollständige Erneuerung der Dachhaut, alle Gebäude Beginn nach dem 01.01.2026 ebd.
neue Stellplatzflächen an Nichtwohngebäuden über 35 notwendige Stellplätze § 6 SAN-VO

Für Besitzer eines bestehenden Hauses zählt die dritte Zeile. Von den Kölner Gebäuden mit Wohnraum stammen 47 % aus den Jahren 1949 bis 1978 (Statistik Köln, Stand Ende 2022). Wer bei einem solchen Haus die Eindeckung oder die Abdichtung komplett erneuern lässt, fällt unter die Pflicht. Den Text der Verordnung veröffentlicht das Land auf recht.nrw.de.

Was als Dacherneuerung zählt

Als Dacherneuerung gilt die vollständige Erneuerung der Dachhaut, also der Eindeckung beim geneigten Dach oder der Abdichtung beim Flachdach. Die Reparatur kurzfristig entstandener Schäden fällt nicht darunter.

Ein Sturmschaden, bei dem ein Teil der Ziegel ersetzt wird, löst die Pflicht deshalb nicht aus. Eine neue Eindeckung des ganzen Satteldachs oder eine komplett neue Abdichtung des Flachdachs dagegen schon. Wird nur eine Dachseite erneuert, klären Sie vor Beginn mit der Bauaufsicht, ob die Pflicht greift.

Wann die Arbeiten beginnen, entscheidet über den Stichtag. Eine Erneuerung, die vor dem 01.01.2026 begonnen hat, fällt nicht unter die neue Regel, auch wenn sie erst später fertig wurde.

Wie groß muss die Anlage mindestens sein?

Bei einer Dacherneuerung reicht eine Anlage auf 30 % der Nettodachfläche oder eine feste Mindestleistung, die sich nach der Zahl der Wohnungen richtet. Beim Neubau zählen 30 % der Bruttodachfläche.

Gebäude Dacherneuerung: Mindestleistung alternativ
bis 2 Wohnungen 3 kWp 30 % der Nettodachfläche
3 bis 5 Wohnungen 4 kWp 30 % der Nettodachfläche
6 bis 10 Wohnungen 8 kWp 30 % der Nettodachfläche
Nichtwohngebäude 8 kWp 30 % der Nettodachfläche
Neubau, alle Gebäude – 30 % der Bruttodachfläche

Quelle: § 4 SAN-VO NRW, abgerufen 12.10.2026.

Die Nettodachfläche ist die Dachfläche ohne die Teile, auf denen keine Module liegen können. Für 3 kWp genügt nach dem Richtwert der Verbraucherzentrale von 5 bis 7 m² je kWp ein Teil einer Dachseite. Wer ohnehin ein Gerüst stellt, kann größer bauen, denn der Preis je kWp sinkt mit der Anlagengröße. Die Verbraucherzentrale NRW nennt im Mittel 2.090 € je kWp bei 4 bis 6 kWp und 1.410 € bei über 9 bis 10 kWp.

Bei Mehrfamilienhäusern stellt sich zusätzlich die Frage, wie der Strom an die Mieter oder Eigentümer verteilt wird. Darauf geht die Seite zur Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus ein.

Ausnahmen von der Solarpflicht

Die Verordnung kennt drei Ausnahmen: kleine Gebäude, technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unvertretbarkeit. Wer eine Ausnahme in Anspruch nimmt, muss sie auf Verlangen der Bauaufsicht begründen.

Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche sind ausgenommen. Technisch unmöglich ist eine Anlage etwa bei einem reinen Norddach oder wenn die Statik nur mit umfangreichen Maßnahmen ausreicht. Wirtschaftlich nicht vertretbar ist sie zum Beispiel, wenn sie sich erst nach über 25 Jahren amortisiert.

Statt auf dem Dach kann die Pflicht auch mit Modulen an anderen Außenflächen des Gebäudes erfüllt werden. Das kommt in Frage, wenn das Dach ungeeignet ist, eine Fassade aber genug Sonne bekommt.

Für Module auf einem Denkmal brauchen Sie in Köln zusätzlich die Erlaubnis des Stadtkonservators; sie ist kostenlos, die Bearbeitung dauert bis zu 8 Wochen. Nach einem Urteil des OVG NRW vom 27.11.2024 haben erneuerbare Energien bei der Entscheidung über die Erlaubnis regelmäßig Vorrang. Welche Kriterien die Stadt anlegt, steht im Ratgeber zu Photovoltaik und Denkmalschutz in Köln.

Einfamilienhaus hinter einer Uferwiese am Fluss, auf dem Dach Solarmodule

Wie Sie die Solarpflicht nachweisen

Eine Baugenehmigung brauchen Sie für die Anlage nicht, den Nachweis über die erfüllte Pflicht aber schon. Ihn verlangt die Bauaufsicht nicht automatisch, sondern nur auf Anforderung.

Solaranlagen auf Dächern sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Brandschutz gelten trotzdem. Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Module aus brennbaren Stoffen mindestens 1,25 m Abstand zu Brandwänden halten müssen, bei nichtbrennbarer Außenseite und Unterkonstruktion mindestens 50 cm. Bei Reihen- und Doppelhäusern betrifft das die Fläche an der Grenze zum Nachbarn.

Der Nachweis selbst besteht aus dem Formular des Landesministeriums und der Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Dort muss die Anlage binnen eines Monats nach Inbetriebnahme eingetragen sein. Bewahren Sie beides zusammen mit der Rechnung auf. Wie Anmeldung und Registrierung ablaufen, steht im Ratgeber zum Anmelden in Köln.

Parkplätze und Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude gilt die Solarpflicht seit Bauanträgen nach dem 01.01.2024 und zusätzlich für große neue Parkplätze. Werden für ein solches Gebäude mehr als 35 notwendige Stellplätze neu angelegt, müssen Module mindestens 30 % der geeigneten Stellplatzfläche überdecken.

Umsetzen lässt sich das mit einem Solardach über den Stellplätzen. Bei der Dacherneuerung eines Nichtwohngebäudes liegt die Mindestleistung bei 8 kWp oder 30 % der Nettodachfläche. Was bei Hallendächern und Stellplatzanlagen zu planen ist, beschreibt die Seite zur Photovoltaik für Gewerbe.

Kommt eine Solarpflicht des Bundes dazu?

Laut Ökozentrum NRW (Stand 18.09.2026) sieht der neue § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes eine bundesweite Solarpflicht in Stufen vor. In der konsolidierten Gesetzesfassung auf gesetze-im-internet.de fehlt der neue Paragraf bislang.

Nach dieser Darstellung gilt die Bundespflicht ab 01.01.2027 für neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche und ab 01.01.2030 für neue Wohngebäude. Strengere Landesregeln gehen danach vor. Für Wohnhäuser in NRW ändert sich dadurch wenig, weil die Landespflicht für sie schon bei Bauanträgen nach dem 01.01.2025 gilt.

Was das in Köln heißt: Dachdecker und Solarbetrieb abstimmen

Unser Teil bei einer Dacherneuerung mit Solarpflicht

Wir planen die Anlage passend zur Mindestgröße oder größer, stimmen den Zeitplan mit Ihrem Dachdecker ab und melden die Anlage beim Netzbetreiber an. Für den Nachweis bekommen Sie von uns die Unterlagen zur Anlage, den Eintrag ins Marktstammdatenregister erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.

Am meisten hilft ein erstes Gespräch, bevor der Dachdecker beginnt; dieser erste Termin ist kostenlos. Schreiben Sie an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de, gern mit dem Angebot des Dachdeckers. Über das Formular erreichen Sie uns ebenso, die Antwort kommt am nächsten Werktag.

Häufige Fragen

Bei uns werden nur ein paar kaputte Ziegel ausgetauscht. Müssen wir deshalb eine Solaranlage aufs Dach machen?

Nein. Die Pflicht greift erst, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird, also die ganze Eindeckung oder Abdichtung. Die Reparatur kurzfristiger Schäden ist nach der Verordnung ausdrücklich ausgenommen.

Gilt die Solarpflicht auch für unser altes Haus, wenn wir am Dach gar nichts machen?

Nein. Bestehende Gebäude betrifft die Pflicht nur bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut, die nach dem 01.01.2026 beginnt. Wer das Dach unverändert lässt, muss nichts nachrüsten.

Wie groß muss die Anlage bei einem Einfamilienhaus mindestens sein?

Bei einer Dacherneuerung reichen bei bis zu zwei Wohnungen 3 kWp oder Module auf 30 % der Nettodachfläche. Beim Neubau sind es 30 % der Bruttodachfläche.

Müssen wir dann auch einen Batteriespeicher einbauen?

Nein, die Verordnung verlangt eine Photovoltaikanlage mit Mindestgröße, einen Speicher schreibt sie nicht vor. Ob sich einer für Ihren Verbrauch rechnet, ist eine eigene Entscheidung.

Unser Dach zeigt nach Norden. Müssen wir trotzdem Module drauflegen?

Die Verordnung nennt technische Unmöglichkeit als Ausnahme, und ein reines Norddach ist dafür ein Beispiel. Den Nachweis müssen Sie auf Verlangen der Bauaufsicht führen, deshalb sollte ein Fachbetrieb die Gründe schriftlich festhalten.

Brauche ich für die Solaranlage eine Baugenehmigung?

Nein, Solaranlagen auf Dächern sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Brandschutz und Denkmalschutz gelten trotzdem.

Unser Haus steht unter Denkmalschutz. Gilt die Pflicht dann auch?

Für Module auf einem Denkmal brauchen Sie in Köln immer die Erlaubnis des Stadtkonservators, kostenlos und mit bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit. Ob bei Ihrem Gebäude eine Ausnahme von der Solarpflicht greift, klären Sie vor Beginn der Dacharbeiten mit der Bauaufsicht.

Wer kümmert sich um den Nachweis, der Dachdecker oder der Solarbetrieb?

Den Nachweis führt der Eigentümer, und zwar auf Verlangen der Bauaufsicht. Er besteht aus dem Formular des Ministeriums und der Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Wir geben Ihnen die Unterlagen zur Anlage dafür mit.

Kommt ab 2027 noch eine Solarpflicht vom Bund dazu?

Laut Ökozentrum NRW sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz eine gestaffelte Pflicht vor, ab 01.01.2027 für neue Nichtwohngebäude über 250 m² und ab 01.01.2030 für neue Wohngebäude. In NRW gelten die Landesregeln für diese Fälle schon heute.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen und lassen das Flachdach neu abdichten. Wie viel müssen wir bauen?

Bei 6 bis 10 Wohnungen verlangt die Verordnung bei einer Dacherneuerung 8 kWp oder Module auf 30 % der Nettodachfläche. Die neue Abdichtung und die Aufständerung der Module sollten gemeinsam geplant werden.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
Unverbindlich, Antwort am nächsten Werktag

Ihre Solaranlage für Köln

Schreiben Sie uns kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Wir antworten am nächsten Werktag und schlagen einen Termin vor — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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