Wir planen und bauen Photovoltaikanlagen für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften in Köln und im Umland, einschließlich Zählerplatz und Messkonzept. Ist die neue Anlage größer als 30 kWp, fördert das Land über progres.nrw die vorher nötige Erneuerung der Hauselektrik mit bis zu 45 % und höchstens 20.000 €. Das Angebot gilt für Vermieter, Hausverwaltungen und WEG, die Solarstrom im Haus selbst nutzen oder an die Bewohner weitergeben wollen.
Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus in Köln: Strom für Mieter und WEG
Wir planen Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften in Köln, vom Dach bis zum Zähler. Für neue Hauselektrik vor großen Anlagen zahlt das Land bis zu 20.000 €.
oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.deDie Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.
Für welche Häuser in Köln das passt
Grundsätzlich passt eine Anlage auf jedes Mehrfamilienhaus mit tragfähigem, wenig verschattetem Dach. In Köln betrifft das einen großen Teil des Bestands, denn von den 140.918 Wohngebäuden sind nur 58,3 % Ein- oder Zweifamilienhäuser.
In der Innenstadt liegt der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser bei 9,0 %, in der Neustadt-Süd sogar bei 3,3 %, dem niedrigsten Wert aller 86 Stadtteile. Dort stehen vor allem Gründerzeithäuser, die zwischen 1881 und etwa 1905 rund um die Altstadt entstanden. Auf solchen Dächern liegen oft Gauben, Schornsteine und Dachfenster, deshalb planen wir die Belegung dort Feld für Feld. Mehr zu den Häusern in diesem Bezirk steht auf der Seite zur Kölner Innenstadt.
Fast die Hälfte der Kölner Gebäude mit Wohnraum, nämlich 47 %, entstand zwischen 1949 und 1978. Bei Häusern aus dieser Zeit sind die Dächer meist einfacher geschnitten, dafür stammt die Hauselektrik oft noch aus der Bauzeit. Ein Neubau mit Bauantrag nach dem 01.01.2025 muss ohnehin auf 30 % der Bruttodachfläche Solaranlagen tragen.

Wie kommt der Solarstrom zu den Bewohnern?
Für den Strom vom Dach gibt es vier Wege. Sie unterscheiden sich darin, wer den Strom bekommt, wer den Reststrom liefert und wie viel Messtechnik nötig ist.
| Modell | Wer nutzt den Solarstrom | Wer liefert den Reststrom | Was es braucht |
|---|---|---|---|
| Allgemeinstrom | Treppenhaus, Aufzug, Heizungspumpe, Wärmepumpe | bisheriger Lieferant des Hauses | ein Zähler für den Allgemeinstrom |
| Mieterstrom | Mieter mit Mieterstromvertrag | der Anlagenbetreiber (Vollversorgung) | Summenzähler-Messkonzept, Lieferantenpflichten |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | teilnehmende Wohnungen nach Aufteilungsschlüssel | jede Wohnung bei ihrem eigenen Lieferanten | Messung je Viertelstunde in den teilnehmenden Wohnungen |
| Volleinspeisung | niemand im Haus | unverändert | Einspeisezähler |
Der Allgemeinstrom ist der einfachste Einstieg, weil im Haus kein neues Lieferverhältnis entsteht. Mieterstrom und Gebäudeversorgung bringen mehr Solarstrom in die Wohnungen, kosten aber Organisation und Messtechnik.
Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum Stromlieferanten, bei der Gebäudeversorgung bleibt er Anbieter eines Solaranteils. Davon hängt ab, wie viel Verwaltungsarbeit auf ihn zukommt.
Beim Mieterstrom nach § 42a EnWG liefert der Betreiber den teilnehmenden Mietern ihren gesamten Strom. Scheint keine Sonne, kauft er Netzstrom zu und gibt ihn weiter, er übernimmt also die Pflichten eines Energieversorgers. Der Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein, jeder Mieter entscheidet selbst. Für den im Haus verbrauchten Solarstrom zahlt der Netzbetreiber einen Mieterstromzuschlag nach dem EEG.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG bekommt jede teilnehmende Wohnung einen vereinbarten Anteil am Solarstrom. Den Reststrom kauft sie weiter bei ihrem eigenen Lieferanten, eine Vollversorgung durch den Betreiber entfällt. Abgerechnet wird nach einem festen oder einem nach Verbrauch wechselnden Aufteilungsschlüssel. Dafür müssen die Zähler der Teilnehmer den Verbrauch je Viertelstunde erfassen, also Smart Meter sein.
Welches Modell passt, hängt von der Zahl der Wohnungen, dem Interesse der Mieter und davon ab, wer die Abrechnung übernimmt. Wir planen die Anlage und den Zählerplatz für das gewählte Modell. Verträge und Abrechnung übernehmen der Betreiber oder ein spezialisierter Dienstleister.

Was die Eigentümergemeinschaft beschließen muss
Eine WEG beschließt die Anlage in der Eigentümerversammlung, weil das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehört. Für eine bauliche Veränderung reicht nach § 20 WEG ein Mehrheitsbeschluss.
Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG. Es hängt davon ab, mit welcher Mehrheit beschlossen wurde, deshalb lohnt es sich, die Abstimmung gut vorzubereiten. Im Beschluss sollte auch stehen, wer die Anlage betreibt, wie der Strom genutzt wird und wer Wartung und Versicherung zahlt.
Für die Versammlung bekommen Sie von uns ein Angebot mit Einzelposten, einen Belegungsplan und eine Beschreibung des Messkonzepts. Damit stimmen die Eigentümer über eine konkrete Anlage mit Preis ab. Einzelne Eigentümer, die lieber nur für ihre Wohnung Strom erzeugen wollen, können ein Steckersolargerät am Balkon verlangen.
Solarpflicht bei der Dacherneuerung
Wird die Dachhaut eines Wohnhauses nach dem 01.01.2026 vollständig erneuert, muss in NRW eine Solaranlage aufs Dach. Wie groß sie mindestens sein muss, richtet sich nach der Zahl der Wohnungen.
| Gebäude | Mindestgröße bei vollständiger Dacherneuerung |
|---|---|
| bis 2 Wohnungen | 3 kWp oder 30 % der Nettodachfläche |
| 3 bis 5 Wohnungen | 4 kWp oder 30 % der Nettodachfläche |
| 6 bis 10 Wohnungen | 8 kWp oder 30 % der Nettodachfläche |
Grundlage ist § 4 der SAN-VO NRW, Stand Oktober 2026. Ausgenommen sind unter anderem Fälle, in denen die Anlage technisch nicht machbar ist oder sich erst nach über 25 Jahren bezahlt macht. Für Eigentümergemeinschaften heißt das, Dachsanierung und Solaranlage in einem Beschluss zu planen.
Wie die Pflicht im Einzelnen nachgewiesen wird, erklärt der Ratgeber zur Solarpflicht in NRW. Wir stimmen die Montage mit dem Dachdecker ab, damit die Module direkt auf die neue Eindeckung kommen.
Kosten, Förderung und Steuern beim Mehrfamilienhaus
Auf einem großen Mietshausdach sinkt der Preis je kWp, weil feste Posten sich auf mehr Module verteilen. Die Verbraucherzentrale NRW nennt für Anlagen über 16 kWp im Mittel 1.010 € je kWp, für 12 bis 14 kWp 1.240 €.
| Posten | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| PV-Anlage über 14–16 kWp | im Mittel 1.220 € je kWp | Verbraucherzentrale NRW, Stand 28.08.2026 |
| PV-Anlage über 16 kWp | im Mittel 1.010 € je kWp | ebd. |
| Hauselektrik vor PV über 30 kWp | Zuschuss bis 45 %, höchstens 20.000 € | progres.nrw, Richtlinie Klimaschutztechnik |
| Ladepunkte an Mietgebäuden und WEG | Zuschuss bis 40 %, höchstens 1.500 € je Ladepunkt | progres.nrw, Emissionsarme Mobilität |
| Ladeinfrastruktur ab 3 Wohnungen | 1.300 € je Stellplatz ohne, 1.500 € mit Ladepunkt, 2.000 € bidirektional | Bundesprogramm, Anträge bis 10.11.2026 |
Auf Wohngebäuden gilt für Anlage, Speicher und Montage der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt die Voraussetzung ohne weiteren Nachweis als erfüllt.
Die Erneuerung der Hauselektrik vor einer Anlage über 30 kWp fördert progres.nrw bis zum 30.06.2027, beantragt wird elektronisch vor dem Auftrag. Die Anlage selbst finanziert die KfW mit dem Programm Erneuerbare Energien Standard als Kredit. Für Aufdachanlagen beginnt der effektive Zins bei 4,45 %, Stand der Konditionen ist der 09.10.2026.
Bei der Einkommensteuer zählt die Zahl der Einheiten im Haus, denn § 3 Nr. 72 EStG stellt Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit frei, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Mehr zu beiden Steuern steht im Ratgeber Photovoltaik steuerfrei.
Beispiel. Haus mit acht Wohnungen, die Dachhaut wird 2026 vollständig erneuert. Die Solarpflicht verlangt mindestens 8 kWp oder 30 % der Nettodachfläche. Die Eigentümer entscheiden sich für 10 kWp für den Allgemeinstrom von Treppenhaus, Aufzug und Heizung, der Rest wird eingespeist. Nach dem Mittelwert der Verbraucherzentrale liegt eine solche Anlage bei 14.100 € ohne Speicher, mit 0 % Umsatzsteuer.
Was kostet es bei Ihnen?
Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.
Zähler, Smart Meter und Anmeldung bei RheinNetz
Im Mehrfamilienhaus entscheidet der Zählerplatz, welches Modell möglich ist. Deshalb sehen wir uns im ersten Termin den Zählerschrank und den Hausanschluss genauso genau an wie das Dach.
Für Mieterstrom wird meist ein Summenzähler-Modell aufgebaut, bei dem ein Zähler am Hausanschluss alles misst und die Wohnungszähler dahinter liegen. Für die Gebäudeversorgung brauchen die teilnehmenden Wohnungen Smart Meter. Die Solaranlage selbst bekommt ab mehr als 7 kW Leistung ebenfalls ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox. Für das Messsystem sind die Kosten gedeckelt, auf 130 € im Jahr bis 15 kW und auf 190 € im Jahr bis 25 kW, für die Steuerbox auf 50 € im Jahr.
In Köln geht die Anmeldung über das Einspeiserportal der RheinNetz, in fünf Schritten von der Anmeldung bis zur Abrechnungsmeldung. Ist die Anlage auf dem Mietshaus nicht größer als 30 kW, verpflichtet § 8 EEG den Netzbetreiber, binnen 1 Monat einen Zeitplan für den Anschluss vorzulegen. Größere Anlagen prüft der Netzbetreiber einzeln, deshalb melden wir sie früh an.

Ablauf vom ersten Termin bis zum Betrieb
Im Mehrfamilienhaus beginnt die Planung beim Zählerschrank und endet erst mit dem Eintrag im Marktstammdatenregister. Dazwischen liegen Beschlüsse, die nicht in unserer Hand sind.
Im ersten Termin, der kostenlos ist, prüfen wir Dachflächen, Verschattung, Hausanschluss und Zählerplatz. Danach erhalten Sie ein Angebot mit Einzelposten und, wenn gewünscht, eine Unterlage für die Eigentümerversammlung. Sobald Beschluss und gegebenenfalls Förderzusage vorliegen, melden wir die Anlage beim Netzbetreiber an und montieren sie. Nach der Inbetriebnahme tauscht der Messstellenbetreiber die Zähler, und der Betreiber trägt die Anlage innerhalb eines Monats ins Marktstammdatenregister ein.
Wer zusätzlich Ladepunkte in Hof oder Tiefgarage plant, sollte das gleich mitdenken, weil Leitungen und Zählerplatz dann nur einmal angepasst werden. Was dabei technisch zu beachten ist, steht auf der Seite zur Wallbox in Köln.
Wer Dach, Statik und Abrechnung übernimmt
Für die Dacheindeckung ist ein Dachdecker zuständig, für die Tragfähigkeit ein Tragwerksplaner. Mieterstromverträge und die Abrechnung mit den Bewohnern übernimmt ein Energiedienstleister oder der Betreiber selbst.
Wir planen, montieren, bauen den Zählerplatz um und melden die Anlage an. Den Zählertausch erledigt der Messstellenbetreiber. Rechtsfragen zur Kostenverteilung in der WEG klärt die Gemeinschaft mit ihrer Verwaltung.
Wo wir Mehrfamilienhäuser ausstatten
Wir bauen in allen neun Kölner Stadtbezirken und in den Umlandstädten. Viele Mehrfamilienhäuser stehen in der Innenstadt, in Kalk und in Teilen von Chorweiler, wo neben Einfamilienhäusern Hochhäuser der Siebzigerjahre stehen. Mehr dazu auf den Seiten zu Kalk und Chorweiler.
Welche Förderprogramme 2026 für Vermieter und WEG offen sind, fasst die Seite zur Photovoltaik-Förderung in Köln zusammen.
Für die erste Einschätzung helfen uns die Zahl der Wohnungen, ein Foto vom Zählerschrank und, bei einer WEG, der Termin der nächsten Versammlung. Mailen Sie uns an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de, die Angaben können Sie auch ins Formular schreiben.
Häufige Fragen
Können meine Mieter den Strom von der Solaranlage auf dem Dach nutzen?
Ja, über Mieterstrom oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Einfacher ist es, den Solarstrom zuerst für Treppenhaus, Aufzug und Heizungspumpe zu nutzen und den Rest einzuspeisen.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und der Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom liefert der Betreiber den Mietern ihren gesamten Strom, also auch den Reststrom aus dem Netz. Bei der Gebäudeversorgung bekommen die Mieter nur ihren Anteil am Solarstrom, den Rest kaufen sie weiter bei ihrem eigenen Lieferanten.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Was muss in der Versammlung beschlossen werden?
Die Gemeinschaft beschließt die bauliche Veränderung am Dach, wer die Anlage betreibt und wie der Strom verteilt wird. Für die Versammlung bekommen Sie von uns Angebot, Belegungsplan und Messkonzept als Unterlage.
Müssen alle Eigentümer der Solaranlage zustimmen?
Nein, für eine bauliche Veränderung genügt nach § 20 WEG ein Mehrheitsbeschluss. Wer die Kosten trägt, regelt § 21 WEG, und das hängt davon ab, mit welcher Mehrheit beschlossen wurde.
Wir lassen das Dach neu eindecken. Müssen wir jetzt eine Solaranlage bauen?
Ja, wenn die Dachhaut nach dem 01.01.2026 vollständig erneuert wird. Bei sechs bis zehn Wohnungen verlangt NRW mindestens 8 kWp oder 30 % der Nettodachfläche, bei drei bis fünf Wohnungen 4 kWp.
Gibt es für das Mehrfamilienhaus einen Zuschuss?
Vom Land gibt es über progres.nrw bis 45 % und höchstens 20.000 € für neue Hauselektrik vor einer Anlage über 30 kWp. Die Anlage selbst finanziert die KfW mit dem Programm 270 als Kredit.
Fällt auf die Solaranlage für unser Mietshaus Mehrwertsteuer an?
Auf Wohngebäuden gilt für Module, Speicher und Montage der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Bis 30 kWp im Marktstammdatenregister gilt die Voraussetzung ohne weiteren Nachweis als erfüllt.
Muss ich die Einnahmen aus dem Solarstrom versteuern?
Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit einkommensteuerfrei. Insgesamt gilt eine Grenze von 100 kWp je Steuerpflichtigem.
Können wir in der Tiefgarage gleich Ladepunkte mit einbauen?
Ja, und für Häuser mit mindestens drei Wohnungen gibt es dafür das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur, Anträge bis 10.11.2026. Das Land fördert Ladepunkte an Mietgebäuden und bei WEG zusätzlich über progres.nrw.
Wer kümmert sich um die Abrechnung mit den Mietern?
Die Abrechnung macht der Betreiber der Anlage selbst oder ein Dienstleister, den er beauftragt. Wir planen Zähler und Messkonzept so, dass jede Kilowattstunde einer Wohnung zugeordnet werden kann.
Ihre Solaranlage für Köln
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