Ein Smart Meter mit Steuerbox ist für PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung Pflicht, so steht es in § 29 MsbG. Die Kosten für das Messsystem sind gedeckelt, bei Anlagen über 7 bis 15 kW auf 130 € im Jahr. Bis das Gerät eingebaut ist, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.
Beide Regeln stammen aus dem Solarspitzengesetz, das für Anlagen ab dem 25.02.2025 gilt. Es soll verhindern, dass an sonnigen Mittagen mehr Solarstrom ins Netz fließt, als dort gebraucht wird. Für Hausbesitzer in Köln heißt das vor allem, den Zählerschrank und den Eigenverbrauch von Anfang an mitzuplanen.
