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Geöffneter Zählerschrank mit Sicherungen, eine Hand mit Schraubendreher
PV, Speicher und Wallbox

Smart Meter und 60-%-Grenze bei Photovoltaik: was in Köln gilt

Was das Solarspitzengesetz für neue PV-Anlagen in Köln bedeutet. Über 7 kW Anlagenleistung ist ein Smart Meter mit Steuerbox Pflicht.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de

Ein Smart Meter mit Steuerbox ist für PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung Pflicht, so steht es in § 29 MsbG. Die Kosten für das Messsystem sind gedeckelt, bei Anlagen über 7 bis 15 kW auf 130 € im Jahr. Bis das Gerät eingebaut ist, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen.

Beide Regeln stammen aus dem Solarspitzengesetz, das für Anlagen ab dem 25.02.2025 gilt. Es soll verhindern, dass an sonnigen Mittagen mehr Solarstrom ins Netz fließt, als dort gebraucht wird. Für Hausbesitzer in Köln heißt das vor allem, den Zählerschrank und den Eigenverbrauch von Anfang an mitzuplanen.

Was ist ein Smart Meter überhaupt?

Ein Smart Meter, im Gesetz intelligentes Messsystem genannt, besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Es misst Bezug und Einspeisung im Viertelstundentakt und überträgt die Werte verschlüsselt an Netzbetreiber und Stromlieferant.

Die Steuerbox, im Gesetz Steuerungseinrichtung, kommt dazu. Über sie kann der Netzbetreiber die Einspeisung einer PV-Anlage oder die Leistung einer Wallbox in Engpässen herunterregeln. Ein einfacher digitaler Zähler ohne Gateway ist dagegen nur eine moderne Messeinrichtung und erfüllt die Pflicht nicht.

Wann ist ein Smart Meter Pflicht?

Drei Fälle lösen nach § 29 Abs. 1 MsbG den Pflichteinbau aus. Es reicht, wenn einer davon zutrifft.

Auslöser Grenze
PV-Anlage über 7 kW installierte Leistung
Steuerbare Verbraucher nach § 14a EnWG Wallbox, Wärmepumpe, Klimaanlage, Speicher mit Netzbezug
Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr

Ein typisches Kölner Einfamilienhaus mit 8 bis 10 kWp liegt damit klar in der Pflicht. Auch eine kleinere Anlage mit 6 kWp bekommt ein intelligentes Messsystem, sobald eine Wallbox oder Wärmepumpe dazukommt.

Den Einbau organisiert der Messstellenbetreiber. Zuständig ist zunächst der grundzuständige Messstellenbetreiber, Sie können aber auch einen anderen Anbieter beauftragen.

Was kostet ein Smart Meter im Jahr?

Der Gesetzgeber hat Preisobergrenzen festgelegt, die der Messstellenbetreiber nicht überschreiten darf. Für die meisten Hausdächer gilt die Stufe bis 15 kW.

Anlagenleistung Preisobergrenze im Jahr (brutto)
über 7 bis 15 kW 130 €
über 15 bis 25 kW 190 €

Grundlage ist § 30 MsbG, den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de. Für die Steuerbox kann ein zusätzliches Entgelt von höchstens 50 € im Jahr anfallen.

Wer eine Anlage plant, sollte diese Kosten in die Wirtschaftlichkeitsrechnung aufnehmen. Wie wir den Nutzen einer Anlage rechnen, steht im Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik in Köln?.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Die 60-%-Grenze bis zum Einbau

Solange Smart Meter und Steuerbox fehlen, dürfen neue Anlagen unter 25 kW höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Das regelt § 9 Abs. 2 EEG für alle Anlagen mit Einspeisevergütung, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen.

Gemessen wird am Netzanschlusspunkt, also nach dem Hausverbrauch. Was Waschmaschine, Wärmepumpe oder Speicher zur gleichen Zeit aufnehmen, zählt nicht zur Einspeisung. Abgeregelt wird erst, wenn danach noch mehr als 60 % der Modulleistung ins Netz fließen würden.

Im Alltag betrifft das nur wenige Stunden um die Mittagszeit an klaren Tagen im Frühjahr und Sommer. Ein Speicher, der mittags lädt, oder ein E-Auto, das am Wochenende tagsüber an der Wallbox hängt, fängt einen großen Teil dieser Spitzen auf. Wir stellen den Wechselrichter bei der Inbetriebnahme auf die Grenze ein und heben sie auf, sobald das intelligente Messsystem eingebaut und getestet ist.

Von 25 bis unter 100 kW gilt die Grenze ebenfalls bis zum Einbau, dort muss die Anlage zusätzlich fernsteuerbar sein. Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA sind ausgenommen, mehr dazu im Ratgeber zum Balkonkraftwerk in Köln.

Einfamilienhaus hinter einer Uferwiese am Fluss, auf dem Dach Solarmodule

Wie ein Speicher die Grenze abfedert

Ein Batteriespeicher kann den Strom aufnehmen, der mittags sonst an die 60-%-Grenze stoßen würde. Er gibt ihn am Abend wieder ab, wenn die Module nichts mehr liefern.

Nach Zahlen der Verbraucherzentrale nutzt ein Haushalt ohne Speicher meist 20 bis 30 % seines Solarstroms selbst, mit Speicher 50 bis 60 %. Je mehr im Haus bleibt, desto seltener erreicht die Einspeisung überhaupt den Grenzwert. Für die Speichergröße rechnet die Verbraucherzentrale mit 1,5 kWh nutzbarer Kapazität auf jeweils 1.000 kWh Stromverbrauch im Jahr.

Wer ohnehin einen Speicher plant, muss die Anlage wegen der Grenze also nicht kleiner bauen. Wie Sie die passende Größe für Ihren Verbrauch ermitteln, zeigt der Ratgeber Welche Speichergröße passt?.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Für jede Viertelstunde, in der der Börsenstrompreis negativ ist, bekommen neue Anlagen keine Einspeisevergütung, der Wert sinkt auf 0 ct. Das gilt nach § 51 EEG für Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen. Anlagen unter 100 kW sind ausgenommen, bis das Kalenderjahr endet, in dem ihr intelligentes Messsystem eingebaut wird.

Die ausgefallene Zeit geht nicht verloren. Nach § 51a EEG wird sie am Ende des Vergütungszeitraums angehängt, und zwar je ausgefallener Viertelstunde eine halbe. Die Vergütung läuft dadurch über die regulären 20 Jahre hinaus.

Negative Preise treten vor allem an sonnigen Feiertagen und Wochenenden auf, wenn wenig verbraucht wird. Wer den Strom in diesen Stunden selbst nutzt oder speichert, ist von der Regel kaum betroffen. Die aktuellen Sätze für die Einspeisung stehen im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.

§ 14a: weniger Netzentgelt bei RheinNetz

Wer eine Wallbox, Wärmepumpe oder einen Speicher mit Netzbezug als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, bekommt im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt. Der Netzbetreiber darf die Leistung dieser Geräte dafür in Engpässen zeitweise drosseln, aber nicht ganz abschalten.

RheinNetz hat für 2026 folgende Werte veröffentlicht.

Modul nach § 14a EnWG Vorteil im RheinNetz-Gebiet 2026
Modul 1, pauschale Reduzierung 113,74 € brutto weniger Netzentgelt im Jahr
Modul 2, eigener Zähler für das Gerät 1,80 ct statt 4,50 ct Netz-Arbeitspreis je kWh (brutto)

Modul 1 ist einfacher, weil kein zweiter Zähler gebraucht wird. Modul 2 lohnt sich eher bei hohem Verbrauch des Geräts, etwa bei einer Wärmepumpe, die im Winter viel Strom aus dem Netz zieht. Welche Variante bei Ihnen besser passt, hängt vom Verbrauch ab; mehr zur Kombination steht unter PV-Anlage und Wärmepumpe und auf der Seite zur Wallbox in Köln.

Dynamische Stromtarife mit Smart Meter

Seit 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Das regelt § 41a Abs. 2 EnWG. Der Preis folgt dabei dem Börsenpreis und kann sich stündlich oder viertelstündlich ändern.

Für einen Haushalt mit PV-Anlage ist das vor allem in den Wintermonaten interessant, wenn wenig vom Dach kommt. Wallbox und Wärmepumpe lassen sich dann in die günstigen Nachtstunden legen. Wer den Speicher zusätzlich mit billigem Netzstrom laden will, muss ihn gegen Rückspeisung ins Netz sperren lassen, damit Netzstrom und Solarstrom getrennt abgerechnet werden.

Ob ein dynamischer Tarif günstiger ist als der Grundversorgungstarif der RheinEnergie mit 31,48 ct je kWh, hängt davon ab, wie viel Verbrauch sich verschieben lässt. Ohne Smart Meter ist der Tarif ohnehin nicht möglich.

Was wir bei Planung und Inbetriebnahme regeln

Wir planen den Zählerschrank so, dass Platz für intelligentes Messsystem und Steuerbox ist. Bei älteren Häusern reicht der vorhandene Zählerschrank dafür manchmal nicht aus; ein neuer steht dann als eigener Posten im Angebot.

Bei der Inbetriebnahme stellen wir die 60-%-Grenze am Wechselrichter ein und melden die Anlage mit allen § 14a-Geräten bei RheinNetz an. Den weiteren Ablauf beschreibt der Ratgeber Photovoltaik in Köln anmelden.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Zählerschrank für Smart Meter und Steuerbox reicht, schicken Sie uns ein Foto über das Formular. Für eine erste Einschätzung schicken Sie Ihre Unterlagen an kontakt@photovoltaik-anlage-koeln.de.

Häufige Fragen

Brauche ich bei meiner neuen Anlage einen Smart Meter?

Ab einer Anlagenleistung über 7 kW ja, das schreibt § 29 MsbG vor. Darunter ist er freiwillig, es sei denn, Sie betreiben eine Wallbox oder Wärmepumpe nach § 14a oder verbrauchen über 6.000 kWh im Jahr.

Was kostet mich der Smart Meter im Jahr?

Bei einer Anlage über 7 bis 15 kW höchstens 130 € im Jahr, über 15 bis 25 kW höchstens 190 €. Das sind gesetzliche Obergrenzen nach § 30 MsbG, brutto.

Darf meine Anlage bis zum Einbau nur 60 Prozent einspeisen?

Ja, wenn sie nach dem 24.02.2025 in Betrieb gegangen ist und unter 25 kW liegt. Die Grenze gilt für die Einspeisung am Netzanschluss, nicht für den Strom, den Sie im Haus verbrauchen.

Verliere ich durch die 60-Prozent-Grenze viel Strom?

Mit Speicher oder hohem Eigenverbrauch fällt die Grenze kaum ins Gewicht, weil der Strom zur Mittagszeit im Haus bleibt. Abgeregelt wird nur, was darüber hinaus ins Netz fließen würde.

Bekomme ich Geld, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist?

Für Viertelstunden mit negativem Börsenpreis zahlt der Netzbetreiber bei neuen Anlagen keine Vergütung. Die ausgefallene Zeit wird am Ende der Förderdauer zur Hälfte angehängt.

Wer baut den Smart Meter ein?

Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber, nicht der Solarbetrieb. Wir sorgen dafür, dass im Zählerschrank Platz für Zähler und Steuerbox ist.

Muss ich für ein Balkonkraftwerk auch einen Smart Meter haben?

Nein. Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichter sind von Smart-Meter-Pflicht und Einspeisegrenze ausgenommen.

Was spare ich bei RheinNetz mit einer steuerbaren Wallbox?

Bei Modul 1 sinkt das Netzentgelt pauschal um 113,74 € brutto im Jahr. Bei Modul 2 mit eigenem Zähler zahlen Sie 1,80 ct statt 4,50 ct Netz-Arbeitspreis je kWh.

Kann ich mit Smart Meter einen dynamischen Stromtarif nehmen?

Ja. Seit 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Ob er sich für Sie rechnet, hängt davon ab, wie viel Verbrauch Sie in günstige Stunden legen können.

Muss meine alte Anlage von 2020 auch nachgerüstet werden?

Die 60-%-Grenze und die Regel bei negativen Preisen gelten für Anlagen, die nach dem 24.02.2025 in Betrieb gehen. Ob für Ihre Anlage ein Smart Meter eingebaut wird, richtet sich nach ihrer Leistung und dem Einbauplan des Messstellenbetreibers.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
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